Ein Züchter ist derjenige, der für in seinem Haushalt (in einer Züchtergemeinschaft) geborene Jungtiere Stammbäume bei seinem Verein beantragt.
Jedes im Haushalt (in der Züchtergemeinschaft) geborene Jungtier muss einen Zwingernamen und einen von seinem Verein autorisierten Stammbaum
haben.
Ein Zwingername ist ein Kunstname, welcher bei der Cologne Feline Club e.V. beantragt und registriert, sowie dadurch geschützt wird. Jeder Zwingername muss bei der Geschäftsstelle in Kerpen beantragt werden.
Es müssen 3 Vorschläge (in der Reihenfolge ihrer Priorität) über den eigenen (Haupt-)Verein eingereicht werden. Es muss dazu der volle Name (ausgeschrieben und nicht abgekürzt), die vollständige Adresse, mindestens eine Telefonnummer, Email (wenn
vorhanden) des Züchters angegeben werden.
Die eingereichten Vorschläge werden geprüft, ob bereits ähnlich klingende Zwingernamen registriert sind. Es dürfen keine Namen von irgendwelchen
Personen (wegen des Namensrechts) – es sei denn, der eigene Name, öffentlichen Einrichtungen, durch Copyright geschützten Schriftstücken
(Roman, Novelle, Werke der Literatur, etc.) und keine Rassebezeichnungen beantragt werden. Die Geschäftsstelle bestätigt dann den registrierten Zwingernamen.
Züchtern mit einem nachweislich registrierten Zwingernamen in einer anderen Organisation, die dem CFC e.V. beitreten möchten, ist es erlaubt, ihren Namen
zu behalten. Sollte der Zwingername woanders schon vergeben sein, muss die Länderkennzahl hinter dem Namen angefügt werden.
Die Geschäftsstelle überprüft die Einmaligkeit des Zwingernamens nur innerhalb der Catteryregestration.
Die Geschäftsstelle beantwortet alle eingehenden Anträge innerhalb von 10 Werktagen und bestätigt die Registrierung des Zwingernamens.
Ein registrierter Zwingername bleibt 20 Jahre geschützt und kann nicht nochmals vergeben werden. Dies gilt auch für das Ausscheiden des Züchters
aus der CFC e.V..
Ein Zwingername kann von einem Züchter auf einen anderen Züchter nur mit einem von beiden Züchtern unterschriebenen Vertrag übertragen werden,
welcher bei der Geschäftsstelle eingereicht werden muss. Im Falle des Todes eines Züchters muss der Erbe beglaubigt nachweisen, dass er der Erbe
ist, um einen Zwingernamen übernehmen oder übertragen zu können.
Ein Zwingername kann auch von 2 oder mehreren Züchtern gemeinsam beantragt werden, wenn diese eine Züchtergemeinschaft bilden. Es muss jedoch
ein Hauptzüchter angegeben werden, welcher bei Auflösung der Züchtergemeinschaft den Zwingernamen behält. Die ausgeschiedenen Züchter
müssen einen neuen Zwingernamen beantragen.
Der Name einer Katze besteht im allgemeinen aus Vorname und Zwingername. Der gesamte Name der Katze – Vorname und Zwingername – darf nicht
länger als 34 Zeichen sein.
Der Zwingername kann vor oder nach dem Vornamen der Katze stehen. Sie müssen das bei der Beantragung des Zwingernamens angeben.
Beispiele:
Zwinger Katze – Zwingername vor dem Vornamen der Katze
Katze Zwinger – Zwingername nach dem Vornamen der Katze
Katze of Zwinger – Zwingername nach dem Vornamen der Katze
Beachten Sie bitte, dass sie Präfix und Suffix des Zwingernamens angeben müssen und keine Abkürzungen verwenden.
Also nicht: v. Zwinger – sondern von Zwinger
Nicht v.d. Muster – sondern von der Muster
Präfix und Suffix werden bei der Länge des Namens der Katze mitgezählt.